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   LSG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2012 - L 12 AS 172/12   

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https://dejure.org/2012,30703
LSG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2012 - L 12 AS 172/12 (https://dejure.org/2012,30703)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.10.2012 - L 12 AS 172/12 (https://dejure.org/2012,30703)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. Oktober 2012 - L 12 AS 172/12 (https://dejure.org/2012,30703)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 23.03.2010 - B 14 AS 6/09 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - mehrtägige Klassenfahrt - Antragserfordernis

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2012 - L 12 AS 172/12
    Es handele sich dabei um einen abtrennbaren Streitgegenstand (vgl BSG Urteil vom 23.03.2010 - B 14 AS 6/09 R).
  • LSG Sachsen, 01.12.2016 - L 3 AL 100/15

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

    Unter Berücksichtigung des auch im Recht des Ausbildungsgeldes vom Gesetzgeber gewählten generalisierenden und pauschalierenden Ansatzes einerseits und des Grundrechtes auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums andererseits war es der Klägerin zumutbar, diesen Betrag aus eigenen Mitteln, das heißt aus dem auf Aufwendungen für Verkehr abdeckenden Ausbildungsgeld, aufzuwenden (so auch zur Zumutbarkeit im Sinne von § 28 Abs. 4 SGB II [in der vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Juli 2013 geltenden Fassung: LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - L 12 AS 172/12 - juris Rdnr. 16]).

    Der Aspekt, dass eine Fahrkarte des Personennahverkehrs nicht nur die Schülerbeförderung gewährleistet, sondern auch die Möglichkeit eröffnet, sie für andere Zwecke zu verwenden, ist ein Punkt, der bei der Prüfung der Zumutbarkeit einer Eigenleistung im Sinne von § 28 Abs. 4 SGB II herangezogen wird (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - L 12 AS 172/12 - juris Rdnr. 16; vgl. auch BT-Drs. 17/12036 S. 7).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2014 - L 10 AS 1764/13

    Prozesskostenhilfe - Schülerbeförderung - Entfernung

    Während zum Teil vertreten wird, dass die nach § 6 Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) maßgeblichen Verbrauchsausgaben der Referenzgruppe für Verkehr der Einkommens- und Verbrauchstichprobe 2008 der jeweiligen Altersgruppe in Abzug zu bringen ist, sofern die Karte - so wie hier - auch noch zur Abdeckung des privaten Mobilitätsbedarfs genutzt werden kann (Groth/Siebel-Huffmann, NJW 2011, 1105, 1107; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - L 12 AS 172/12, juris RdNr 15 unter Bezugnahme auf die Entscheidungsgründe des SG Gelsenkirchen, Urteil vom 14. November 2011 - S 36 AS 1437/11, und die zitierten Ausführungsvorschriften des Landes Berlin), die für die hier in Rede stehenden Altersgruppe gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 RBEG mit monatlich 14, 00 EUR zu bemessen ist, hält das SG Dresden (Urteil vom 27. September 2013 - S 21 AS 671/12, juris RdNr 32ff) auch für Leistungszeiträume vor dem 01. August 2011 unter Heranziehung von § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB monatlich 5, 00 EUR für angemessen, weil nicht ersichtlich sei, warum vor diesem Zeitpunkt ein höherer Eigenanteil zumutbar gewesen sein soll als nach derzeitiger Gesetzeslage, während wieder andere der Auffassung sind, das jedenfalls für Leistungszeiträume vor dem 01. August 2011 überhaupt kein Eigenanteil in Ansatz gebracht werden könne, weil die gesetzliche Regelung gegen System der Pauschalierung verstößt (Leopold, aaO, RdNr 96; vgl auch Luik, aaO, RdNr 37aE und SG Berlin, Urteil vom 01. Juni 2012 - S 37 AS 1126/12, juris).
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